Investmenttätigkeit, Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen oder solche zu gründen, zu erwerben, zu pachten, zu finanzieren oder mit solchen zu fusionieren, Grundstücke zu erwerben, zu verkaufen und zu belasten, sowie all Geschäfte eingehen und Verträge abzuschliessen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland erwerben und/oder eröffnen....