Das Einzelunternehmen bezweckt das Erbringen von sämtlichen Immobiliendienstleistungen wie Beratung, Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Verwaltung, Bewertung und Entwicklung. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen....